Verschiedene Akustikmaterialien der Produktlinie Noiseflex® von BOSIG werden nach der deutschen, als auch der europäischen Norm als schwerentflammbar eingestuft.
Brandsicherheit von Schaum-/ Kunststoffen
Alle Baustoffe für Neubau und Sanierung müssen geprüft sein. Sie unterliegen den Vorgaben der Brandsicherheit und einer regelmäßigen Überwachung durch zugelassene Prüfstellen. Das Brandverhalten der Bauprodukte wird auf ihre Brennbarkeit gemäß der nationalen Norm DIN 4102-1 geprüft und nach nicht brennbar (A1, A2) und brennbar (B1, B2, B3) eingestuft.
Als Bewertungsmaßstab für das Brandverhalten von Baustoffen auf europäischer Ebene dient die Norm DIN EN 13501-1.
Neben der Einteilung in Brandstoffklassen (A-F), werden hier ebenfalls die Brandnebenerscheinungen Rauchentwicklung (s=smoke) sowie brennendes Abtropfen (d=droplets) klassifiziert.
In Deutschland ist die Baustoffprüfung gemäß nationaler Norm DIN 4102 und europäischer Norm DIN EN 13501 gleichwertig anerkannt.