Hinweisgeberschutz bei der BOSIG GmbH
Einrichtung einer internen Meldestelle und Festlegung der Meldekanäle
Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz, nachfolgend „das Gesetz“) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt bekanntgemacht worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Zugang zum Wortlaut des Gesetzes und seiner Einzelbestimmungen findet man unter:
https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl_1/2023/140
Mit dieser Information erfüllt die BOSIG GmbH für ihren Geschäftsbereich die Pflicht zur Bekanntmachung an den Standorten der Gesellschaften und auf der Webseite.
Die Aufgabe einer internen Meldestelle (im Folgenden „interne Meldestelle“) nimmt
Die Rechtsanwaltskanzlei Konle
Herr Dr. Christian Konle
Romanstr. 33
80639 München
§ 12 Absatz 1 Satz des Gesetzes, wahr.
Die interne Meldestelle übernimmt diese Aufgabe für die BOSIG GmbH.
Die interne Meldestelle betreibt für den Beschäftigungsgeber folgende Meldekanäle, § 16 des Gesetzes:
1. Webseiteeintrag Hinweisgeberschutzgesetz mit der Möglichkeit, über ein Kontaktformular („Hinweisgeber“) oder per Telefon offen oder auch anonym eine Meldung zu platzieren. Dieser Meldekanal wird über einen externen Dienstleister betrieben, der jede Meldung nach den Vorschriften des Gesetzes behandelt.
2. E-Mail an Hinweisgebergesetz@bosig.de: dort eingegangene E-Mails können ausschließlich von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der internen Meldestelle in der Kanzlei Konle gelesen werden.
Gemäß § 13 Abs. 2 des Gesetzes weisen wir darauf hin, dass beim Bundesamt für Justiz, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und beim Bundeskartellamt externe Meldestellen eingerichtet sind. Wir regen an, in jedem Fall zunächst eine interne Meldestelle zu nutzen.
Mit der Einrichtung der Meldestelle und der Meldekanäle ist sichergestellt, dass die BOSIG GmbH die Anforderungen des Gesetzes erfüllt.
Missbrauch dieser Kanäle ist strafrechtlich relevant. Wir weisen darauf hin, dass wir bei Vorliegen dieses Sachverhaltes von unserem Recht zur Erstattung einer Strafanzeige gegeben den Hinweisgeber Gebrauch machen würden.
BOSIG GmbH
Gingen, den 01.12.2023
Geschäftsführung