Kontaktformular für Hinweisgeber gem. Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG in der Fassung vom 31. Mai 2023
Bitte teilen Sie uns mit,
geschehen ist.
Bitte teilen Sie ferner mit,
Gibt es Beweise für Ihre Meldung in Gestalt von z.B. E-Mails, Fotos oder schriftlichen Unterlagen?
Entsprechende Informationen können als Dateien neben der Meldung hochgeladen werden.
Achtung: Bitte prüfen Sie vor Abgabe eines Hinweises umsichtig, ob die Informationen, die Sie übermitteln möchten, inhaltlich zutreffend sind. Unsicherheiten bzgl. des Sachverhalts sind als solche zu kennzeichnen.
Hier finden Sie das Hinweisgeberschutzkonzept der BOSIG GmbH.
HINWEIS:
Nach § 38 HinSchG ist die hinweisgebende Person zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Meldung oder Offenlegung unrichtiger Informationen entstanden ist. Ungeachtet dessen werden derartige unrichtige Informationen auch strafrechtlich mit einem entsprechenden Strafantrag und einer Strafanzeige gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft uneingeschränkt verfolgt.