Nach der Arbeit direkt zum Friseur? Kein Problem.
Für die Mitarbeiter von BOSIG in Gingen ist dies möglich!
Im Rahmen der Beschäftigtentestungen ist die BOSIG GmbH berechtigt ihren Mitarbeitern Nachweise über Schnelltests ausstellen. Die Corona Schnelltests werden durch fachkundiges, geschultes Personal überwacht und bescheinigt.
UPDATE: Geänderte Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, am 03.05.2021 in Kraft getreten
Gemäß § 2 Absatz 7 können neben den offiziellen Testzentren auch weitere Stellen einen Nachweis für ein Testergebnis bescheinigen.
Mehr Informationen und der Verordnungstext finden sich hier: SchAusnahmV § 2 Begriffsbestimmungen